Der Strommix der Energieversorgung Gaildorf OHG.
Die Stromkennzeichnung ist in §42 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) sind dazu verpflichtet, den von ihnen gelieferten Strom zu kennzeichnen. Das bedeutet auch für uns, dass alle Rechnungen und Werbematerialien für den Verkauf von Strom folgende Informationen beinhalten müssen:
- Ausweis des Strom-Mix: Die Stromversorger müssen anzeigen, aus welchen Energieträgern sich der von ihm vertriebene Strom zusammensetzt und welchen Anteil die jeweiligen Energieträger am Strom-Mix haben. Der Strom-Mix der EnBW besteht aus drei Kategorien: Kernenergie, erneuerbare Energieträger sowie fossile und sonstige Energieträger.
- Information über die mit der Erzeugung des Stroms verbundenen Umweltauswirkungen: Bei der Stromkennzeichnung müssen die CO2-Emissionen und die Menge des produzierten radioaktiven Abfalls dargestellt werden.
- Aufführung der Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland