24. Juni 2022


Alarmstufe im Notfallplan Gas

Das ist jetzt zu beachten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt.

Für unser Versorgungsgebiet gilt: die Versorgungssicherheit ist gegenwärtig gewährleistet.

Derzeit ist die Versorgung gewährleistet, aber wir alle müssen uns auf den kommenden Winter vorbereiten. Es geht darum, möglichst hohe Speicherfüllstände zu erreichen und die Ein-speicherziele zu erreichen.

Tilmann Bauer, Geschäftsführer der Energieversorgung Gaildorf OHG: „Auch wenn Haushalts- und Gewerbekunden sowie bspw. Krankenhäuser besonders geschützt sind und weiterhin mit Gas beliefert werden, bitten wir auch Gewerbe- und Haushaltskunden darum, ihren Verbrauch schon jetzt so weit wie möglich zu reduzieren, um eine Ausweitung der Gasmangelsituation zu verhindern.“

Die EVG unterstützt damit den Aufruf der Politik, dort wo es geht, heute schon Energie einzusparen. Je mehr Gas heute schon eingespart wird, desto mehr kann für die Speicherbefüllung genutzt werden.

Industrie, Gewerbe und Haushaltskunden leisten so einen Beitrag zur Stabilisierung der Gasversorgung. Wer jetzt Gas spart, hilft mit, Vorsorge für den Fall von Lieferengpässen zu treffen.

 

Weitere Informationen zum Notfallplan Gas

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Alarmstufe

Bundesnetzagentur zur aktuellen Lage

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